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GAAAP_ The Blog

Offener Brief an den Deutschen Hochschulverband (6. Februar 2020)

13.2.2020

Laut einer Resolution des DHV vom April letzten Jahres gibt es bezüglich der Einladung von Parteipolitikern an Universitäten

«nur zwei Haltungen: Entweder die Universitäten verstehen und verhalten sich partei- und gesellschaftspolitisch weitgehend avers. Das hält der DHV für nicht richtig: Die Universität muss Teil und Forum des gesellschaftlichen Diskurses sein. Ein Rückzug in den ‹Elfenbeinturm› schadet ihr selbst. Oder die Universität lässt alle vom Bundesverfassungsgericht (bislang) nicht als verfassungswidrig eingestuften Parteien zu Wort kommen. Das bedeutet in einem freiheitlichen Rechtsstaat, dass die Äußerung einer nicht verfassungswidrigen, aber politisch unerwünschten Meinung nicht nur geschützt, sondern notfalls auch erst ermöglicht werden muss.» (Resolution des 69. DHV-Tages «Zur Verteidigung der freien Debattenkultur an Universitäten» vom 9. April 2019)

Diese Resolution erscheint konsistent, enthält aber eine interessante Mehrdeutigkeit. Sie verlangt einerseits, «alle vom Bundesverfassungsgericht (bislang) nicht als verfassungswidrig eingestuften Parteien zu Wort kommen» zu lassen. Sie verlangt andererseits, «dass die Äußerung einer nicht verfassungswidrigen, aber politisch unerwünschten Meinung nicht nur geschützt, sondern notfalls auch erst ermöglicht werden muss.» Diese beiden Tatbestände sind nicht identisch. Die AfD z.B. ist zwar bisher nicht als «verfassungswidrig» eingestuft worden, und daher könnte man sagen, daß ihre politischen Forderungen legitime politische Diskussionsgegenstände an einer Universität sind. Das stimmt aber in mehrerlei Hinsicht nicht, und zwar insbesondere in der Hochschulpolitik. Die AfD stellt eindeutig verfassungswidrige Forderungen an die Hochschulen und an die Hochschulpolitik des Bundes und der Länder, und diese Forderungen stehen in allen ihren Grundsatz- und Wahlprogrammen. Die Wissenschaftsfreiheit der AfD sieht im Bundestagswahlprogramm von 2017 folgendermaßen aus:

«7.7.2 Steuerverschwendung durch ‹Gender-Forschung› beenden

Die ‹Gender-Forschung› ist keine seriöse Wissenschaft, sondern folgt der ideologischen Vorgabe, dass das natürliche Geschlecht (Sex) und das soziale Geschlecht (Gender) voneinander völlig unabhängig seien. Ziel ist letztlich die Abschaffung der natürlichen Geschlechterpolarität. Bund und Länder dürfen keine Mittel für die ‹Gender-Forschung› mehr bereitstellen und keine ‹Gender-Professuren› mehr besetzen. Bestehende Förderlinien sollen beendet werden, die der ‹Gender-Ideologie› verpflichteten ‹Gleichstellungsbeauftragten› an den Universitäten sind abzuschaffen.»

Diese Position entspricht dem Grundsatzprogramm der AfD, 8.1.2, «Förderung der ‹Gender-Forschung› beenden». Wem die Gender-Forschung wenig bedeutet, der möge sich zum Vergleich einfach folgenden Ausschnitt aus einem hypothetischen Parteiprogramm vorstellen:

7.7.2 Steuerverschwendung durch «Umwelt-Recht» beenden

Das «Umwelt-Recht» ist keine seriöse Wissenschaft, sondern folgt der ideologischen Vorgabe, dass die Umwelt rechtlich zu regeln ist. Ziel ist letztlich die Abschaffung der natürlichen Umweltbeziehung. Bund und Länder dürfen keine Mittel für «Umwelt-Recht» mehr bereitstellen und keine «Umwelt-Rechts-Professuren» mehr besetzen. Lehrveranstaltungen zur «Klimagerechtigkeit» und anderen ideologischen Themen des «Umwelt-Rechts» sollen weder in der Jurisprudenz noch in der Politikwissenschaft (noch in anderen Fächern) stattfinden. Bestehende Förderlinien sollen beendet werden, die der «Umwelt-Ideologie» verpflichteten «Nachhaltigkeitsauflagen» an den Universitäten sind abzuschaffen.

Das ist die Formulierung der AfD (bis auf die Transposition der betroffenen Fachrichtung). Egal wie man ihn wendet: Im Fall der Gender-Forschung ist die Wissenschaftsfreiheit betroffen, und sie ist das Ziel des Angriffs. Es gibt daher seit mehreren Jahren gute Gründe, die AfD und ihre Vertreter von der Universität und jeder deutschen Universität fernzuhalten, und zwar solange diese Partei sich von ihren entsprechenden Zielen nicht verabschiedet hat. Warum sollen die Vertreter einer Partei an eine Institution eingeladen werden, deren Grundbedingungen sie offen in Frage stellt und im Falle einer Machtübernahme abzuschaffen droht? Um genau das an dieser Institution zu diskutieren? Der politische Sinn einer solchen Veranstaltung wäre unmißverständlich: Sie wäre eine Propagandaveranstaltung zur Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit an dem Ort, an dem sie abgeschafft werden soll. Warum sollte eine Universität das zulassen, oder – wenn man der Resolution des DHV folgt – sogar zulassen müssen?

Die AfD geriert sich, als sei sie eine Verfechterin der Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit. Aber ihre eigenen programmatischen Beschlüsse und die Wortmeldungen ihrer Poliker laufen unverhohlen auf die Abschaffung der Wissenschaftsfreiheit hinaus. Ich denke, das sollte bei jeder Forderung nach «Politik an der Hochschule» berücksichtigt werden. Ich würde mich freuen, wenn die Resolution des DHV dahingehend verstanden wird, dass die Äußerung einer verfassungswidrigen, aber von politischen Parteien programmatisch vertretenen Meinung an Universitäten nicht geschützt werden muß. Eine entsprechende Klarstellung wäre angebracht. Sie könnte lauten.

«Wissenschaftsfreiheit schließt das Abwehrrecht ein, sich keine wissenschaftsexternen Spielregeln aufoktroyieren zu lassen; und dieses Abwehrrecht gilt gegenüber allen nicht-wissenschaftlichen Öffentlichkeiten. Wissenschaftsfreiheit schließt das Abwehrrecht ein, keine Politiker oder Publizisten an eine Universität einladen zu müssen – oder in Gestalt ihrer Einladungen bezahlen zu müssen –, die anderswo dafür plädieren, die Wissenschaftsfreiheit abzuschaffen oder einzuschränken, oder sich als unfähig erwiesen haben, gegenüber Wissenschaftlern wissenschaftlich zu argumentieren. Universitäten und universitäre Gremien sollen dieses Abwehrrecht eigenständig ausüben. Es ist Teil der im Grundgesetz verankerten Wissenschaftsfreiheit.»

Prof. Dr. Erhard Schüttpelz, Medienwissenschaft, Universität Siegen

Anm. d. Redaktion: Siehe auch Erhard Schüttpelz' Beitrag «Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit (Aus Anlass einer Siegener Kontroverse)» im Merkur-Blog (2.12.19). Und die Beiträge der ZfM zu «Siegen» hier.

Bevorzugte Zitationsweise

Schüttpelz, Erhard: Offener Brief an den Deutschen Hochschulverband (6. Februar 2020). In: Zeitschrift für Medienwissenschaft, ZfM Online, GAAAP_ The Blog, , https://zfmedienwissenschaft.de/online/gender-blog/offener-brief-den-deutschen-hochschulverband-6-februar-2020.

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